Chefsache: Brandheißes ­Arbeitsrecht — Geringfügigkeits-Richtlinien

Als Arbeitgeber müssen Sie bei Minijobs (ab dem 1.1.2024 Lohn bis max. 538 € monatlich) das regelmäßige Arbeitsentgelt Ihrer Beschäftigten ermitteln und bei einem kurzfristigen Minijob die Zeitgrenzen prüfen. Ausführliche Informationen über das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht bei Minijobs finden Sie in den Geringfügigkeits-Richtlinien. Diese werden von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung herausgegeben und regelmäßig an die aktuelle Rechtslage angepasst. Die ab dem 1.1.2024 gültige Fassung finden Sie unter https://t1p.de/minijob-regel-2024.