Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Geringfügigkeits-Richtlinien
Als Arbeitgeber müssen Sie bei Minijobs (ab dem 1.1.2024 Lohn bis max. 538 € monatlich) das regelmäßige Arbeitsentgelt Ihrer Beschäftigten ermitteln und bei einem kurzfristigen Minijob die Zeitgrenzen prüfen. Ausführliche Informationen über das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht bei Minijobs finden Sie in den Geringfügigkeits-Richtlinien. Diese werden von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung herausgegeben und regelmäßig an die aktuelle Rechtslage angepasst. Die ab dem 1.1.2024 gültige Fassung finden Sie unter https://t1p.de/minijob-regel-2024.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!