Sittenwidriger Gesellschafterbeschluss zur Satzungsänderung
Ein Gesellschafterbeschluss, der auf sittenwidrige Art und Weise zustande gekommen ist, ist unanfechtbar. „Wie!“, empören Sie sich. „Das kann doch nicht wahr sein! Sittenwidrige Geschäfte sind doch nichtig! § 138 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch,…
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