Betriebsprüfung
Betriebsprüfung Ab 2024 gelten bei der Einordnung Ihres Unternehmens in Größenklassen bei den Umsatzerlösen sowie beim steuerlichen Gewinn neue Grenzwerte. Diese hat das BMF mit Schreiben vom 15.12.2022 (Az. IV A 8 – S 1450/19/10001 :003) veröffentlicht. Von dieser Zuordnung hängt es ab, wie häufig Sie mit einer Betriebsprüfung rechnen müssen. Beachten Sie: Bereits mit Schreiben vom 20.4.2022 hatte das BMF eine neue Einordnung der Wirtschaftszweige/Gewerbekennzahlen veröffentlicht. Dort wird festgelegt, wann es sich z. B. um einen Handelsbetrieb, Fertigungsbetrieb oder einen freien Beruf handelt.
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