Betriebsprüfung

Betriebsprüfung Ab 2024 gelten bei der Einordnung ­Ihres Unternehmens in Größenklassen bei den Umsatz­erlösen sowie beim steuerlichen Gewinn neue Grenzwerte. Diese hat das BMF mit Schreiben vom 15.12.2022 (Az. IV A 8 – S 1450/19/10001 :003) veröffentlicht. Von dieser ­Zuordnung hängt es ab, wie häufig Sie mit einer Betriebs­prüfung rechnen müssen. Beachten Sie: Bereits mit Schreiben vom 20.4.2022 hatte das BMF eine neue Einordnung der Wirtschaftszweige/Gewerbekennzahlen veröf­fent­licht. Dort wird festgelegt, wann es sich z. B. um einen Handelsbetrieb, Fertigungsbetrieb oder ­einen freien Beruf handelt.