Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht
Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht Ab wann gibt's Überstundennachschlag? Klagt ein Arbeitnehmer auf Vergütung geleisteter Überstunden, muss er nachweisen, er habe in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang Arbeit geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers hierzu bereitgehalten. Zudem muss er darlegen, dass der Arbeitgeber die geleisteten Überstunden ausdrücklich bzw. konkludent angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt hat. Diese Anforderungen werden durch die auf EU-Recht beruhende Pflicht zur Einführung eines Systems zur Messung der vom Arbeitnehmer geleisteten täglichen Arbeitszeit nicht verändert. Dies entschied aktuell das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil (Az. 5 AZR 359/21 Gi 01-24/22).
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!