Einzahlung in Kapitalrücklage zur Schuldentilgung kann missbräuchliche Gestaltung sein

Die 1A-GmbH hat A als alleinige Gesellschafterin. Die GmbH hat hohe Schulden bei A. Eigentlich wäre es, um einen Insolvenzantrag wegen Überschuldung abzuwenden, sinnvoll, A würde auf ihre Forderungen gegenüber der 1A-GmbH verzichten. Stattdessen…