GmbH-Rettung mit Vorsatz der Gläubigerbenachteiligung?

Sie wissen, sehr verehrte Damen und Herren: Ein Insolvenzverfahren soll helfen, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen (§ 1 Satz 1 InsO). Kein Gläubiger kann also ohne Rücksicht auf die anderen Gläubiger in das…