GmbH-Rettung mit Vorsatz der Gläubigerbenachteiligung?
Sie wissen, sehr verehrte Damen und Herren: Ein Insolvenzverfahren soll helfen, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen (§ 1 Satz 1 InsO). Kein Gläubiger kann also ohne Rücksicht auf die anderen Gläubiger in das…
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