Over is over — gilt auch für britische Limited

Britische Limiteds mit deutschem Verwaltungssitz sind nicht partei- und nicht rechtsfähig (OLG München, Az. 29 U 2411/21 Gi 03-15/22). Je nach tatsächlicher Ausgestaltung gelten Limiteds nicht mehr als Kapitalgesellschaften, deren Haftung auf das…