Geschäftsführer-Haftung bei verpasster Anmeldung von Kurzarbeit
Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (KuG) wurde befristet bis zum 30. Juni 2022 auf bis zu 28 Monate verlängert. Da Betriebe, die seit Anfang der Pandemie im März 2020 durchgehend in Kurzarbeit sind, die maximale Bezugsdauer für das…
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