Nettolohnvereinbarung
Nettolohnvereinbarung Geht das Kindergeld an den Chef, kann das den Bruttolohn mindern. Hat ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber eine so genannte Nettolohnvereinbarung getroffen (dabei wird vereinbart, dass dem Mitarbeiter ein Nettolohn garantiert wird, der unabhängig von Abzügen feststeht), und wird das Kindergeld des Mitarbeiters wegen dieser Vereinbarung direkt an den Arbeitgeber ausgezahlt, so mindert diese Zahlung als „negative Einnahme“ den steuerpflichtigen Bruttolohn für den Arbeitgeber. Die Auszahlung des Kindergeldes sei „mit einer Arbeitslohnrückzahlung wirtschaftlich vergleichbar“, so das Finanzgericht Düsseldorf (Az. 14 K 2577/20).
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