Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltungen Letztes Jahr entschied der BFH, dass bei der Ermittlung des Freibetrags von 110 € je Arbeitnehmer die Gesamtkosten nur durch die tatsächliche Teilnehmerzahl zu dividieren sind. Das kann plötzlich zur Lohnsteuerpflicht führen, falls die Zahl der Anmeldungen zunächst höher war. Zu diesem Problem der sog. 'No-Show-Kosten' hat der beim BFH unterlegene Arbeitgeber Verfassungsbeschwerde eingelegt. Negative Bescheide sollten Sie daher per Einspruch und einem Antrag auf Ruhen des Verfahrens offenhalten. Die Verfassungsbeschwerde ist unter dem Az. 2 BvR 1443/21 anhängig.