Geschäftsveräußerung im Ganzen: Es bleibt beim Erbsenzählen

Aus einer Geschäftsveräußerung i. S. d. § 1 Abs. 1a UStG ergibt sich grundsätzlich keine Gesamtrechtsnachfolge, so dass die umsatzsteuerrechtliche Einzelrechtsnachfolge für die im Rahmen einer Geschäftsveräußerung übertragenen (einzelnen)…