Geschäftsveräußerung im Ganzen: Es bleibt beim Erbsenzählen
Aus einer Geschäftsveräußerung i. S. d. § 1 Abs. 1a UStG ergibt sich grundsätzlich keine Gesamtrechtsnachfolge, so dass die umsatzsteuerrechtliche Einzelrechtsnachfolge für die im Rahmen einer Geschäftsveräußerung übertragenen (einzelnen)…
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