Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — der Arbeitgeber darf auf '2G' bestehen

Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — der Arbeitgeber darf auf '2G' bestehen Hat eine Künstlerin mit einer Veranstaltungsgesellschaft Arbeitsverträge für Proben und Auftritte in einem Musical abgeschlossen, so kann der Arbeitgeber diese Verträge fristgerecht kündigen, wenn sich herausstellt, dass die Künstlerin eine Corona-Schutzimpfung ablehnt. Es gehöre zur unternehmerischen Freiheit, das '2G-Modell' in der Corona-Pandemie als allgemeingültiges Anforderungsprofil für alle Arbeitsplätze im Betrieb durchzusetzen. Es reiche nicht aus, dass die Frau vorschlage, täglich einen Testnachweis vorzulegen. Auch könne nicht verlangt werden, dass der Arbeitgeber ein anderes Schutzkonzept wählt, weil das einen höheren Kosten- und Personalaufwand verursachen würde (LAG Berlin-Brandenburg, Az. 17 Ca 11178/21).