Elektronische Arbeitslosmeldung seit Januar möglich
Elektronische Arbeitslosmeldung seit Januar möglich Zum 1. Januar 2022 ist die Neuregelung zur elektronischen Arbeitslosmeldung in Kraft getreten. Neben (!) der persönlichen Vorsprache in der zuständigen Agentur für Arbeit besteht damit für Arbeitnehmer jetzt auch die Möglichkeit, sich elektronisch, aber dennoch rechtssicher arbeitslos zu melden. Das ist besonders für die Mitarbeiter wichtig, denen Sie gekündigt haben und die sich nach Erhalt der Kündigung gleich bei der Agentur melden müssen. Die elektronische Arbeitslosmeldung nutzt den elektronischen Identitätsnachweis (eID) nach dem Personalausweisgesetz, also 'Online-Ausweisfunktion' des Personalausweises. Bei allen Ausweisen ab 2017 ist die Funktion automatisch aktiviert. Wer einen älteren Personalausweis hat, kann im Bürgeramt überprüfen lassen, ob die eID freigeschaltet ist. Welche technische Voraussetzung Sie zur Arbeitslosmeldung benötigen, finden Sie unter www.ausweisapp.bund.de/online-ausweisen/das-brauchen-sie/.
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