Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Wegeunfall

Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — WegeunfallAus dem Bett ins Homeoffice gestolpert — Wegeunfall? Ein gesetzlich versicherter Arbeitsunfall ist ein Unfall eines Arbeitnehmers, den dieser während der Arbeitszeit oder auf dem Arbeitsweg erleidet. So einfach die Definition anmutet, so schwierig ist die Abgrenzung — vor allem im Bereich der Wegeunfälle. Schon geringste Abweichungen oder Umwege lassen einen Hin- oder Heimweg in die oder von der Firma zur nicht versicherten Privatsache werden. Die Homeoffice-Pflicht hat jetzt eine ganz neue Art von möglichen Wegeunfällen denkbar werden lassen. Wie beispielsweise sieht es aus, wenn einer Ihrer Mitarbeiter sich — ohne 'Umweg' über die Küche (Frühstück), also direkt — von seinem Bett ins eine Etage tiefer gelegene Homeoffice begibt und auf dem Weg zum Schreibtisch auf der Wendeltreppe ausrutscht und sich einen Brustwirbel bricht? Arbeitsunfall ja oder nein? Das Bundessozialgericht stufte den Vorfall als letzte Instanz als Wege- und damit Arbeitsunfall ein (BSG, Az. B 2 U 4/21 Gi 03-04/22. Der Grund: Der Weg vom Bett direkt ins häusliche Büro findet im Interesse des Arbeitgebers statt. Ein Unfall auf diesem Weg ist daher als Arbeitsunfall einzustufen.