Schutzbereich eines Anwaltsvertrags auch für GmbH-GF?
Ein Anwalt hat die Sache desjenigen zu vertreten, der sein Mandant ist, der ihn also beauftragt hat. Würde der Anwalt auch andere Interessen, die damit unvereinbar sind, wahrnehmen, würde er sich des Parteiverrats schuldig machen. Dann haftet er!…
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