§ 8b Abs. 4 KStG: Unterjähriger Hinzuerwerb von Anteilen

Durch das Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20.10.2011 (Az. C-284/09) wurde in § 8b Abs. 4 KStG eine Steuerpflicht für Erträge aus Beteiligungen unter 10 % (Streubesitz) eingeführt. Für die Frage, ob eine mindestens 10-%ige Beteiligung…