Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht —
Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Soll das bereits dreimal verlängerte befristete Arbeitsverhältnis einer Produktionshelferin enden, so kann sie sich dagegen wehren und eine Festanstellung verlangen, falls sich herausstellt, dass sie bereits einmal bei dem Arbeitgeber beschäftigt war – wenn auch 15 Jahre zuvor und in einer etwas anderen Funktion. Denn eine so genannte sachgrundlose Befristung ist nicht zulässig, sofern mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat (= 'Vorbeschäftigungsverbot'). Hier reichte es, dass die Frau, seinerzeit als Reinigungskraft beschäftigt war. Das sei keine „völlig unterschiedliche Tätigkeit“. Auch sei sie nicht „zu lange her“ und auch nicht – mit 18 Monaten – „zu kurz“ gewesen (LAG Hamm, Az. 9 Sa 1059/20).
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