Bewirtungskosten
Bewirtungskosten Hochwertige Alkoholika sind keine Betriebsausgaben. Ein Sachverständiger, der unter dem Punkt 'Bewirtung Büro' seine Aufwendungen für hochwertige alkoholische Getränke als Betriebsausgaben verbucht, muss es hinnehmen, wenn diese Kosten von der Finanzverwaltung gekürzt werden. Das Finanzgericht München hat dazu entschieden: „Beim Ausschank von Alkohol im Rahmen von Besprechungen oder Vertragsabschlüssen handelt es sich nicht um geringfügige Aufmerksamkeiten [...]“ (FG München, Az. 6 K 2915/17).
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