Corona-Quarantäne

Corona-Quarantäne Kein Schmerzensgeld für eingeschränkte Bewegungsfreiheit. Das Landgericht Hannover hat zwei von einer Kölner Anwaltskanzlei erhobene Klagen auf Schmerzensgeld wegen coronabedingter Quarantäne abgewiesen (Az. 8 O 1/21 und Az. 8 O 2/21). Einschränkungen durch Quarantäne seien nicht vergleichbar mit einer Inhaftierung bei der Polizei oder im Gefängnis. Die Anwaltskanzlei hatte das Schmerzensgeld damit begründet, die Quarantäne sei eine rechtswidrige Freiheitsentziehung gewesen. Die Regierung belüge die Bevölkerung bewusst über die Gesundheitsgefahren von Covid-19. Es handele sich in Wirklichkeit um ein Komplott zur Einschränkung von Grundrechten. In seinem Urteil hat das LG ausgeführt, dass „offensichtlich verschwörungstheoretischen Begründungen nicht weiter nachgegangen werden müsse“.