Corona

Corona „Tests für alle“ Eine Richterin, die vor einer mehrtägigen Strafverhandlung steht, darf anordnen, dass nur tagesaktuell negativ auf das Coronavirus getestete Personen in den Sitzungssaal dürfen. Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz darf das Gericht diejenigen Maßnahmen treffen, die den ungestörten und gesetzmäßigen Ablauf einer Verhandlung gewährleisten. Da viele Personen (Beteiligte, Zeugen, Zuschauer) an den Verhandlungen teilnähmen und die Sitzungen lange andauerten, außerdem Inzidenzzahlen stiegen, die Delta-Variante auf dem Vormarsch und die Impfquote 'vergleichsweise gering' sei, sei die Anordnung verhältnismäßig (OLG Celle, Az. 2 Ws 230/21 u. a.).