Bewirtungskosten

Bewirtungskosten Ein Sachverständiger, der unter dem Punkt 'Bewirtung Büro' seine Aufwendungen für hochwertige alkoholische Getränke als Betriebsausgabe verbucht, muss es hinnehmen, wenn diese Kosten vom Fiskus gekürzt werden. Das Finanzgericht München hat dazu entschieden: „Beim Ausschank von Alkohol im Rahmen von Besprechungen oder Vertragsabschlüssen handelt es sich [...] nicht um geringfügige Aufmerksamkeiten, sondern um Bewirtungskosten.“ (FG München, Az. 6 K 2915/17).