Haftung eines GF für unberechtigt geltend gemachte Vorsteuer

Grundsätzlich gilt: Sofern Geschäftsführer oder andere gesetzliche Vertreter (§ 34 AO) die ihnen obliegenden steuerlichen Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen, können sie für die Steuern der von ihnen vertretenen Personen- oder…