Haftung eines GF für unberechtigt geltend gemachte Vorsteuer
Grundsätzlich gilt: Sofern Geschäftsführer oder andere gesetzliche Vertreter (§ 34 AO) die ihnen obliegenden steuerlichen Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen, können sie für die Steuern der von ihnen vertretenen Personen- oder…
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