Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Auch mitten in der Elternzeit kann Anspruch auf Teilzeit bestehen

Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Auch mitten in der Elternzeit kann Anspruch auf Teilzeit bestehen Auch wenn die Dauer einer Elternzeit für eine Arbeitnehmerin auf zwei Jahre angelegt ist, kann die Mutter nach einem Jahr fordern, in Teilzeit in den Betrieb zurückkehren zu dürfen. Zwar könne der Arbeitgeber eine solche Forderung abweisen, falls „dringende betriebliche Gründe“ dagegen sprächen. Allerdings reicht es nicht, wenn der Arbeitgeber lediglich behauptet, „keine Beschäftigungsmöglichkeit“ für die Frau zu haben. Die Mitarbeiterin kann ihr Vorhaben per einstweiliger Verfügung durchsetzen, sofern sie glaubhaft macht, dass „bei weiterer Abwesenheit zu befürchten ist, dass an ihrer Stelle andere Arbeitnehmer gefördert werden und sie auf ein Abstellgleis gerate“ (LAG Köln, Az. 5 Ta 71/21).