Zu gut gemeint: Rückzahlung irrtümlich gezahlten GGF-Gehalts

Es kommt selten vor, dass zu viel Lohn überwiesen wird. Was passiert aber, wenn die GmbH einem ihrer Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) zu viel Gehalt ausbezahlt, weil sie Teile des Gehalts falsch berechnet hat? „Haha!“, lächeln Sie gerade…