Steuererklärung 2020: Homeoffice als erste Tätigkeitsstätte?

Kosten für beruflich veranlasste Fahrten sind in voller Höhe bzw. mit pauschalen Kilometersätzen abzugsfähig. Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommt dagegen nur die Entfernungspauschale (0,30 € pro Entfernungskilometer) zum…