'Kasse machen' beim Solidaritätszuschlag
'Kasse machen' beim Solidaritätszuschlag Immer wieder hören und lesen Sie, der Soli sei seit Jahresbeginn nur noch für rund 10 % der Steuerzahler relevant. Das stimmt aber so nicht. Die seinerzeit von der Bundesregierung lauthals verkündete 'Soli-Abschaffung' ist in Wahrheit eine Mogelpackung: Der Soli ist tatsächlich nur zur Hälfte abgeschafft. Was meist verschwiegen wird: Neben den Kapitalgesellschaften, also auch Ihrer GmbH, und Anlegern, deren Kapitaleinkünfte der Abgeltungsteuer unterliegen, zahlt auch jeder Arbeitgeber – also auch Sie –, der bestimmte Leistungen an seine Mitarbeiter pauschal mit 15 % bzw. 25 % lohnversteuert oder die pauschale Einkommensteuer in Höhe von 30 % gem. § 37b EStG (Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen) übernimmt, weiterhin die Zusatzabgabe. Höchste Zeit, den Soli endlich für alle abzuschaffen.
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