Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht
Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht Bezeichnung als „Ming Vase“ ist Kündigungsgrund Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, die Bezeichnung einer Vorgesetzten als „Ming Vase“ und die weitere Erläuterung durch eine Geste des Nach-Hinten-Ziehens der Augen und Wiederholung „Na, Sie wissen schon, die Ming-Vase“ könne ein Grund für eine außerordentliche Kündigung einer Verkäuferin eines Kaufhauses mit internationalem Publikum sein, sofern aus den nachfolgenden Erklärungsversuchen eine Verfestigung der dahinterstehenden Haltung zu erkennen sei (Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 5.5.2021, Az. 55 BV 2053/21).
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