Rückzahlungssperre bei Bürgschaft als untaugliches Mittel
Bürgt ein GmbH-Gesellschafter für ein Darlehen der GmbH, sollte er vor (!) seiner Unterschrift unter den Vertrag genau prüfen, wofür er überhaupt bürgt. Im Idealfall bürgt er nur für die aktuell bestehenden Verpflichtungen der GmbH, die er kennt.…
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