Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Kündigung
Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — KündigungGrundsätzlich kann ein 'Corona-Anhuster' das Aus bedeuten, aber ... Nimmt ein junger Mitarbeiter die Corona-Schutzmaßnahmen im Betrieb nicht ernst, die der Arbeitgeber ausgegeben hat, und soll er sogar einen Kollegen „vorsätzlich und ohne jegliche Barriere aus einem Abstand von einer halben bis maximal einer Armlänge angehustet“ haben, so liegt darin grundsätzlich ein Grund für eine fristlose Kündigung. In dem konkreten Fall vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf konnte der Arbeitgeber diese Tat jedoch nicht endgültig beweisen. Und da die Beweislast im Falle einer Kündigung beim Arbeitgeber liegt, kam es hier nicht zum endgültigen Aus. Für die dem jungen Mann hingegen nachgewiesenen Verletzungen der Abstandsregeln beließ es das Gericht bei der Abmahnung (LAG Düsseldorf, Az. 3 Sa 646/20).
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