Bei pandemiebedingter Betriebsschließung trägt die GmbH das Vergütungsrisiko

Bei pandemiebedingter Betriebsschließung trägt die GmbH das Vergütungsrisiko Jetzt ist es gerichtsfest, dass Sie als Arbeitgeber den Mitarbeitern, die arbeitswillig sind, für die Arbeitsstunden, die ausgefallen sind, weil Sie pandemiebedingt Ihre GmbH dicht machen mussten, Lohn bezahlen müssen. Auch eine durch eine Pandemie begründete Betriebsschließung gehöre zum Betriebsrisiko (LAG Düsseldorf, Az. 8 Sa 674/20 Gi 03-17/21). Nach der gesetzlichen Wertung des § 615 Satz 3 BGB trage der Arbeitgeber das Betriebsrisiko unter anderem für Naturkatastrophen, zu dem auch die aktuelle Pandemie gehöre. Dass der Staat die Schließung anordne, ändere nichts an dieser Einschätzung, wonach eine solche Betriebsschließung zum Betriebsrisiko rechnet, so die Düsseldorfer Richter.