Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Einsperren eines Arbeitskollegen auf der Toilette rechtfertigt fristlose Kündigung
Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Einsperren eines Arbeitskollegen auf der Toilette rechtfertigt fristlose Kündigung Schließt ein Arbeitnehmer seinen Kollegen vorsätzlich in einer Toilette ein, so dass dieser sich nur durch das Eintreten der Toilettentür befreien kann, ist in dem Einschließen eine schwere Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten zu sehen. Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ist in einem solchen Fall gerechtfertigt, so das ArbG Siegburg vom 11.2.2021 (Az. 5 Ca 1397/20). Auch wenn das Urteil an Weiberfastnacht gesprochen wurde, ist der Hintergrund bierernst: Ein langjähriger Mitarbeiter war mit einem Kollegen im Lager öfter in Streit geraten. Während dieser sich eines Tages auf der Toilette befand, schob sein Mitarbeiter heimlich (?) unter der Toilettentür ein Papierblatt hindurch, stieß mit einem Gegenstand den Toilettenschlüssel aus dem Schloss, so dass dieser auf das Papierblatt fiel, und zog ihn damit heraus. Danach ließ der Kläger seinen Kollegen so lange auf der Toilette eingesperrt, bis dieser sich veranlasst sah, die Toilettentür aufzutreten. Die Firma kündigte dem Scherzbold daraufhin fristlos. Das Arbeitsgericht wies die hiergegen erhobene Kündigungsschutzklage ab. Die zumindest zeitweise Freiheitsberaubung stellte eine ganz erhebliche arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar.
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