Gesellschafterliste: Wenn der Ex nix mehr zu melden hat
§ 16 Abs. 1 Satz 1 GmbH-Gesetz (GmbHG) ist eindeutig: „Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt im Fall einer Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung als Inhaber eines Geschäftsanteils nur, wer als solcher in…
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