Betriebsschließungsversicherung
Betriebsschließungsversicherung Im Urteil des LG Düsseldorf (Az. 40 O 53/20) hat ein Düsseldorfer Altstadt-Wirt Anspruch auf die Erstattung eines coronabedingten Umsatzausfalls in Höhe von 764.000 € von seiner Betriebsschließungsversicherung. Die Zurich Versicherung weigerte sich, die Lockdown-Kosten zu übernehmen, weil der Versicherungsumfang nur auf im Infektionsschutzgesetz gelistete Krankheiten beschränkt sei. Der Gastronom hatte dagegen argumentiert, seine Versicherungspolice enthalte eine Öffnungsklausel für neue Krankheiten. Und da sei Covid-19 schon im Januar 2020 aufgenommen worden. Sein Anspruch sei erst danach entstanden und von ihm geltend gemacht worden.
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