Unfallversicherung
Unfallversicherung Ein Firmenlauf ist weder Betriebssport noch 'Beschäftigung'. Nimmt eine Arbeitnehmerin (hier ging es um eine in einem Jobcenter Beschäftigte) an einem groß angelegten Firmenlauf statt (es starteten knapp 10.000 Läuferinnen und Läufer), stürzt sie und bricht sie sich die Hand, so kann der Unfall nicht als Arbeitsunfall gewertet werden und demnach keine Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach sich ziehen. Ist die Veranstaltung privat organisiert, kann nicht festgestellt werden, dass der Unfall „bei der Ausübung der Beschäftigung passiert ist“. Und handelt es sich auch nicht um echten Betriebssport (weil ein solcher regelmäßig ohne Wettkampfcharakter vom Arbeitgeber organisiert sein muss), so hat die Verletzte keinen Anspruch auf Leistungen aus der Berufsgenossenschaft. Auch sei bei der Größe der Veranstaltung kein Event zu erkennen, das dazu dienen sollte, sich untereinander besser kennenzulernen. Es habe sich nicht um eine Gemeinschaftsveranstaltung des Jobcenters gehandelt (SG Dortmund, Az. S 17 U 237/18).
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