Anschnallpflicht
Anschnallpflicht Das OLG München hat die Folgen einer Verletzung der Anschnallpflicht deutlich gemacht: Ein unverschuldet zu Schaden gekommener Autofahrer, der erheblich an den Knien verletzt wurde, verlangte vom Unfallverursacher Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das gelang ihm nur zum Teil – 30 % wurden ihm abgezogen, weil er nicht angeschnallt war. Die Verletzungen des Fahrers wären nicht so schwer gewesen, wenn er den Gurt angelegt hätte (OLG München, Az. 10 U 3171/18).
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!