Anschnallpflicht

Anschnallpflicht Das OLG München hat die Folgen einer Verletzung der Anschnallpflicht deutlich gemacht: Ein unverschuldet zu Schaden gekommener Autofahrer, der erheblich an den Knien verletzt wurde, verlangte vom Unfallverursacher Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das gelang ihm nur zum Teil – 30 % wurden ihm abgezogen, weil er nicht angeschnallt war. Die Verletzungen des Fahrers wären nicht so schwer gewesen, wenn er den Gurt angelegt hätte (OLG München, Az. 10 U 3171/18).