Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung Bei gemeinsamer Sache sitzen auch Schuldlose mit im Boot. Ohne auf die Einzelheiten der besonderen Konstellation eines Falls einzugehen, der vor dem Finanzgericht Düsseldorf verhandelt wurde, lässt sich sagen: Jeder, der im Rahmen seiner Tätigkeit „dabei war, als Steuern hinterzogen worden sind“, muss für die Forderungen des Fiskus einstehen. Das Finanzamt kann sich mit seinen Forderungen ohne jede Begründung an den zahlungskräftigsten Schuldner wenden. Wer gemeinschaftlich mit anderen Steuern hinterzieht, der haftet für die gesamten verkürzten Steuern. Hier war nicht klar geworden, ob eine Frau, die mit einem Geschäftspartner eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet hatte, überhaupt von den Machenschaften des Partners wusste (FG Düsseldorf, Az. 10 K 1908/15).