Schadloshalten der Gläubiger bei fehlerhafter Abwicklung einer GmbH

In § 64 Satz 1 GmbHG steht: „Die Geschäftsführer sind der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden.“ In § 823 BGB…