Schadloshalten der Gläubiger bei fehlerhafter Abwicklung einer GmbH
In § 64 Satz 1 GmbHG steht: „Die Geschäftsführer sind der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden.“ In § 823 BGB…
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