Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Unfallversicherung

Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — UnfallversicherungNimmt ein Teamkoordinator an einer (jährlich stattfindenden) Skiausfahrt seines Arbeitgebers teil, stürzt er dort und verletzt er sich an der Schulter, so kann dieser Sturz nicht als Arbeitsunfall von der Berufsgenossenschaft anerkannt werden. Zwar stehe der Mann als Beschäftigter grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings habe er mit der Teilnahme an der Skiausfahrt offenkundig keine „arbeitsvertraglich geschuldete oder eine vermeintliche Pflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis erfüllt“. Auch hat er mit der Skitour keinen 'Betriebssport' ausgeübt. Dafür fehle es schon allein an der erforderlichen „Regelmäßigkeit“, die das Bundessozialgericht fordert, um sportliche Betätigung, die ein Arbeitgeber anbietet, als 'echten' und dann auch unfallversicherten Betriebssport anzuerkennen (SG Karlsruhe, S 1 U 412/19).