Schon zu Anfang (der GmbH) muss das Ende geregelt sein

Sind Sie als GmbH-(Gesellschafter-)Geschäftsführer (GGF) von den Beschränkungen des § 181 BGB, also dem Verbot der Insichgeschäfte, vornehmer: des Selbstkontrahierungsverbots, befreit? „Klar doch!“, denken Sie. „Sonst wäre es ja auch zu schwierig,…