Steuererklärung

Steuererklärung Beschließt ein Ehepaar, bei der Steuer nicht zusammen veranlagt zu werden und gibt jeder separat eine Steuererklärung ab, in die beide dann auch die Daten des Partners eintragen, so handelt das Finanzamt fehlerhaft, wenn es die beiden zusammen veranlagt. Dabei ergab sich eine Erstattung (knapp 2.000 €), die der Frau überwiesen wurde, während ein Steuerbescheid nur dem Mann erlassen wurde. Bemerkt das Finanzamt schließlich den Fehler (was es mit einem – wieder falsch – gemeinsamen Steuerbescheid und dem Hinweis korrigiert, dass die Erstattung zurückzuzahlen sei), so handelt die Finanzverwaltung fehlerhaft. Der Mann kann sich erfolgreich gegen die Zahlungsaufforderung wehren. Denn die Eheleute haben durch die Abgabe zweier getrennter Steuererklärungen „zumindest konkludent erklärt, dass sie in steuerlichen Angelegenheiten keine gemeinsame Bekanntgabe von Bescheiden wünschen“ (FG Baden-Württemberg, Az. 11 K 1210/16).