Vorsorgevollmacht auch vom Finanzamt anerkannt
Vorsorgevollmacht auch vom Finanzamt anerkannt Grundsätzlich sollte jeder – nicht nur ältere Menschen – eine Vorsorgevollmacht erteilen. Diese kann aber auch steuerlich von Bedeutung sein. Sie wird nämlich auch von den Finanzämtern als Vollmacht anerkannt und bleibt weiter in Kraft, wenn der Vollmachtgeber geschäftsunfähig geworden ist. Der Inhaber der Vorsorgevollmacht darf somit für den von ihm Vertretenen Steuererklärungen abgeben, Einsprüche einlegen oder andere fristwahrende Erklärungen abgeben.
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