Kfz-Versicherung: Auch ohne Bestätigung gilt eine Kündigung als angenommen
Kfz-Versicherung: Auch ohne Bestätigung gilt eine Kündigung als angenommen Hat eine Frau die Kfz-Haftpflicht- sowie Vollkaskoversicherung für ihren Wagen gekündigt, so kann diese Kündigung auch ohne Bestätigung der Versicherungsgesellschaft wirksam sein. Hätte die Frau Zweifel daran gehabt, dass die Kündigung akzeptiert worden ist, so hätte sie selbst bei der Gesellschaft nachfragen müssen. In dem konkreten Fall beabsichtigte die Autofahrerin rund anderthalb Jahre nach der Kündigung, einen Verkehrsunfall über die Versicherung regulieren zu lassen. Sie habe nicht erkennen lassen, das Versicherungsverhältnis trotz der Kündigung weiter führen zu wollen. Denn Beiträge hatte sie nicht mehr bezahlt (OLG Braunschweig, Az. 11 U 103/18).
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