Der GF hat Auskunftsansprüche, wenn es um seine Abfindung geht
Informationsrechte, also Auskunfts- und Einsichtsrechte, kennt man üblicherweise nur bei GmbH-Gesellschaftern. „Ja klar, …“, werfen Sie ein, „… denn die Gesellschafter können zwar, müssen aber nicht immer am 'Puls des Geschehens' sein und bei den…
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