Scheidung: Für den Versorgungsausgleich muss es keine Stammdatenauskunft sein
Scheidung: Für den Versorgungsausgleich muss es keine Stammdatenauskunft sein Zwar darf ein Ehegatte bei der Scheidung im Zuge des Zugewinnausgleichs vom Ex-Partner fordern, seine Einkünfte und sein Vermögen offenzulegen. Allerdings kann er nicht verlangen, ihm ein amtliches Schreiben vorzulegen, dass es keine weiteren Einnahmen oder Konten gebe. In einem konkreten Fall vor dem OLG Köln verlangte ein Mann von seiner Ex eine Stammdatenauskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung über gespeicherte Konten der Ehefrau. Er behauptete, nur so sicher sein zu können, dass ihre Angaben hinsichtlich der Konten im In- und Ausland, Depots und Wertpapiere vollständig seien. Das Gericht verweigerte dem Mann einen solchen Anspruch (OLG Köln, Az. 10 UF 195/17).
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