GmbH-Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen
Bei einem Einzelunternehmer gehört die Beteiligung an einer GmbH zum notwendigen Betriebsvermögen, soweit sie dazu bestimmt ist, das gewerbliche und branchengleiche Geschäftsfeld des Einzelunternehmens entscheidend zu fördern. Dies gilt auch, wenn…
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