Flugverspätung
Flugverspätung Wartet die Airline auf das Gewitter, zahlt sie. Endet eine Flugreise von Barcelona nach München für einen Mann mit einer mehr als dreistündigen Verspätung, weil ein Gewitter eine frühere Ankunft unmöglich machte, so kann er trotz des „außergewöhnlichen Umstands“ von der Fluggesellschaft die Entschädigungszahlung nach der Europäischen Fluggastrechte-Verordnung durchsetzen. Hier ging es um 250 € für die Flugstrecke von weniger als 1.500 km. Das gelte jedenfalls dann, wenn sich herausstellt, dass die Maschine (warum auch immer) bereits in Barcelona verspätet abgehoben und nur deshalb in die Unwetterfront über Deutschland geraten ist (LG Landshut, 14 S 2813/18).
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