Offenlegungspflicht einer Vor-GmbH: Eine Frage des Gläubigerschutzes
„Muss der Jahresabschluss einer Vor-GmbH (also Gründungsstufe 2 von 3) auch schon im E-Bundesanzeiger veröffentlicht werden?“, lautetedieser Tage wieder einmal eine Leseranfrage. Kurze Antwort, weil sie so positiv ist, vorweg: In der Regel nicht!
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