Unfallversicherung

Unfallversicherung Hundebiss wird auch in der Werkstatt nicht zum Arbeitsunfall. Stolpert der Inhaber eines Kraftfahrzeug- und Reifenservices auf dem Weg ins Lager über seinen an dem Tag mit in die Firma gebrachten Hund, fällt er auf ihn und beißt das Tier reflexartig zu, so kann das nicht als Arbeitsunfall gewertet werden. Der aus dem Biss entstandene Schaden muss nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung entschädigt werden. Der Unfall gehöre zum privaten Bereich. Denn die Verletzung sei auf die Anwesenheit seines Hundes zurückzuführen, nicht auf ein betriebliches Risiko (LSG Baden-Württemberg, Az. L 6 U 3979/18).