Steuerliches Einlagekonto: Nachholung eines Eintragungsfehlers
Ist eine Steuererklärung aufgrund versäumter oder fehlerhafter Eintragungen offenkundig mangelhaft, so kann auch nach Ablauf der einmonatigen Rechtsbehelfsfrist der Bescheid aufgrund einer speziellen Korrekturvorschrift noch geändert werden.
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