Steuerliches Einlagekonto: Nachholung eines Eintragungsfehlers

Ist eine Steuererklärung aufgrund versäumter oder fehlerhafter Eintragungen offenkundig mangelhaft, so kann auch nach Ablauf der einmonatigen Rechtsbehelfsfrist der Bescheid aufgrund einer speziellen Korrekturvorschrift noch geändert werden.