Außergewöhnliche Belastung

Außergewöhnliche BelastungBesuch des Kindes im Ausland ist 'gewöhnlich'. Befindet sich ein Elternteil (hier der Vater) mit dem gemeinsamen Kind des anderen Elternteils im Ausland (hier wegen des Einsatzes für das Unternehmen seines Arbeitgebers), so kann die Mutter ihren Aufwand für Reisen zum Kind nicht als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Dasselbe gilt, wenn der Vater endgültig im Ausland verbleibt und die Mutter zu Besuch kommt, um mit ihrem Kind den „Umgang zu pflegen“ (Niedersächsisches FG, Az. 3 K 15/18).